Umwelt und Energie
Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes
Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes beschlossen, die ab 1. Januar 2026 in Kraft tritt und vor allem das produzierende Gewerbe entlasten soll. Die Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft wird dauerhaft auf den EU-Mindeststeuersatz von 0,50 Euro / MWh gesenkt.
Recht auf Reparatur
Ab 31.07.2026 müssen Unternehmen in den EU-Staaten Reparaturen einfacher, attraktiver und besser zugänglich machen, auch über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. Dafür werden Hersteller und Mitgliedstaaten stärker in die Verantwortung genommen.
Neue Verpackungsrichtlinie
Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) die 2026 in Kraft tritt, legt einheitliche, verbindliche Regeln für Gestaltung, Recyclingfähigkeit, Minimierung und Entsorgung von Verpackungen fest. Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen, müssen dann neue Anforderungen wie erweiterte Recycling-, Wiederverwendungs- und Kennzeichnungspflichten erfüllen.
Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Mit der Verordnung soll der Verkauf von Produkten, die zur Abholzung beitragen, innerhalb der EU reguliert werden. Dazu gehören unter anderem Holz, Kaffee, Kakao, Palmöl, Kautschuk und Rindfleisch. Größere Unternehmen müssen bereits ab Ende 2025 die Verordnung umsetzen, für Kleinstunternehmen gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2026. Händler sind verpflichtet, eine Sorgfaltspflichterklärung abzugeben. Diese Erklärung stellt sicher, dass die Produkte legal hergestellt wurden und dass sie durch einen Due-Diligence-Prozess bewertet wurden.