Was sich 2026 für Unternehmen ändert

Ab Januar treten eine Reihe neuer Regelungen in Kraft, die für Münchner Unternehmen wichtig werden – von Lohn- und Steueränderungen bis hin zu neuen EU-Vorgaben.

Lohn und Steuern

Folgende Änderungen treten 2026 bei Lohn, Versicherungen und Steuern in Kraft:

Höherer Mindestlohn
Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro. In einem weiteren Schritt wird dieser dann zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro erhöht.

Höhere Freibeträge
Der Grundfreibetrag sowie der Kinderfreibetrag steigen auch nächstes Jahr wieder an. Der Grundfreibetrag wird 2026 auf 12.348 Euro angehoben, der Kinderfreibetrag auf 3.414 Euro. Außerdem werden die Tarifeckwerte der Spitzensteuer bei der Einkommenssteuer angehoben, um die kalte Progression auszugleichen.

Anstieg der Sozialversicherungsgrenzen
2026 steigen die bundesweit einheitlichen Sozialversicherungs­grenzen deutlich an, wodurch insbesondere für hohe Einkommen mehr Sozialversicherungsbeiträge fällig werden.

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Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie
Bis spätestens 7. Juni müssen die EU-Mitgliedsstaaten diese Richtlinie umsetzen. Deutsche Unternehmen müssen dann deutlich strengere Regeln zur Lohntransparenz und Lohngleichheit erfüllen, inklusive Auskunftspflichten und regelmäßigen Gender-Pay-Reports. Unternehmen mit ungerechtfertigten Lohnunterschieden müssen aktiv nachbessern und müssen mit Sanktionen bei Verstößen rechnen.

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Handel

Längere Öffnungszeiten
Das neue Ladenschlussgesetz ermöglicht künftig in München bis zu acht stadtweite Shopping-Nächte pro Jahr, an denen alle Interessierten Einzelhändler*innen bis 24 Uhr öffnen dürfen. Die konkreten Termine müssen jedoch noch in einer Ladenschlussverordnung durch den Münchner Stadtrat festgelegt werden. 

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Neues Gewährleistungslabel
Ab dem 27. September 2026 müssen Online-Händler, die an Verbraucher*innen in der EU verkaufen, ein einheitliches, von der EU vorgegebenes Gewährleistungslabel sichtbar bereitstellen, das Verbraucher klar über die mindestens zweijährige gesetzliche Gewährleistung und ihre Rechte (z. B. Reparatur, Ersatz, Rückerstattung) informiert. Verpflichtend ist außerdem ein QR-Code zur weiterführenden Info. Gleichzeitig gibt es ein separates Garantielabel für freiwillige Herstellergarantien. Beide Labels sind grafisch und inhaltlich strikt vorgegeben und müssen in der jeweiligen Amtssprache unverändert verwendet werden.

Verpflichtender Widerrufsbutton
Ab dem 19. Juni 2026 gilt EU-weit die Pflicht zur Einführung eines Widerrufsbuttons für Online-Verträge über Waren und Dienstleistungen. Mit dem Button soll der Widerruf genauso einfach werden wie der Vertragsschluss. Verpflichtend ist er aber nur für den B2C-Bereich.

Forschung

Änderungen in der Forschungszulage
Ab 2026 steigt die maximale Bemessungsgrundlage der Forschungszulage auf 12 Mio. Euro, wodurch Unternehmen deutlich höhere Förderbeträge erhalten können. Zudem wird eine pauschale Gemeinkostenerstattung von 20 % eingeführt, was den bürokratischen Aufwand reduziert und mehr Ausgaben förderfähig macht.

Umwelt und Energie

Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes
Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes beschlossen, die ab 1. Januar 2026 in Kraft tritt und vor allem das produzierende Gewerbe entlasten soll. Die Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft wird dauerhaft auf den EU-Mindeststeuersatz von 0,50 Euro / MWh gesenkt. 

Recht auf Reparatur
Ab 31.07.2026 müssen Unternehmen in den EU-Staaten Reparaturen einfacher, attraktiver und besser zugänglich machen, auch über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. Dafür werden Hersteller und Mitgliedstaaten stärker in die Verantwortung genommen.

Neue Verpackungsrichtlinie
Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) die 2026 in Kraft tritt, legt einheitliche, verbindliche Regeln für Gestaltung, Recyclingfähigkeit, Minimierung und Entsorgung von Verpackungen fest. Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen, müssen dann neue Anforderungen wie erweiterte Recycling-, Wiederverwendungs- und Kennzeichnungspflichten erfüllen.

Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Mit der Verordnung soll der Verkauf von Produkten, die zur Abholzung beitragen, innerhalb der EU reguliert werden. Dazu gehören unter anderem Holz, Kaffee, Kakao, Palmöl, Kautschuk und Rindfleisch. Größere Unternehmen müssen bereits ab Ende 2025 die Verordnung umsetzen, für Kleinstunternehmen gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2026. Händler sind verpflichtet, eine Sorgfaltspflichterklärung abzugeben. Diese Erklärung stellt sicher, dass die Produkte legal hergestellt wurden und dass sie durch einen Due-Diligence-Prozess bewertet wurden.

Sonstiges

De-minimis-Register
Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle nach den De-minimis-Verordnungen gewährten Beihilfen in ein zentrales Register eingetragen werden.

            

In Planung

Die 7-Prozent-Mehrwertsteuer für die Gastronomie ist zwar auf den Weg gebracht, befindet sich aber noch in Abstimmung von Bundestag und Bundesrat.

Das geplante „24-Stunden-Gründung & Gründungsbeschleunigungsgesetz“ soll den gesamten Gründungsprozess vollständig digitalisieren und bundesweit so vereinheitlichen, dass Unternehmensgründungen innerhalb von 24 Stunden möglich werden. Aktuell arbeiten NRW, Berlin und Bayern – finanziert durch den IT-Planungsrat – an konkreten Rechtsänderungsvorschlägen.